Digital first – griffige Massnahmen für eine konsequente Digitalisierung
Mit der Verankerung des Digital-First-Prinzips in der Kantonsverfassung ist es allerdings noch nicht getan. Deshalb fordern wir in einem 9-Punkte-Plan, dass
1. physische Amtsgänge nur noch nötig sind für Heiraten und Scheidungen (Modell Estland).
2. der Kanton und die Gemeinden ihre Angebote und Dienstleistungen lückenlos digital anbieten. Das analoge Angebot soll ergänzend dazu weiterhin auch angeboten werden;
3. die kantonalen Ämter (Strassenverkehrsamt, Handelsregister-Amt, Grundbuchamt, Amt für Migration etc.) ihre Angebote und Dienstleistungen lückenlos digital anbieten. Das analoge Angebot soll ergänzend dazu weiterhin auch angeboten werden;
4. ein «One-Stop-Governments» (alle Interaktionen mit der Verwaltung werden dezentral über eine Serviceplattform angeboten) realisiert wird;
5. die Verwaltungsgebühren für Auszüge und Bescheinigungen von Ämtern, Gemeinden und Kanton für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen aufgrund der konsequenten Digitalisierung massiv gesenkt werden;
6. die elektronische rechtsgültige Unterschrift flächendeckend eingesetzt wird;
7. kantonale Initiativen und Referenden auch auf dem digitalen Weg Unterschriften gesammelt werden können (E-Collecting);
8. E-Voting für kommunale und kantonale Wahlen und Abstimmungen flächendeckend eingeführt wird;
9. die Einführung einer Luzerner E-ID inklusive digitalem Führer- und Lernfahrausweis, sofern keine bundesweite Lösung bis im Jahr 2026 ersichtlich ist.